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Verkaufs- und Lieferbedingungen (Inland)

Gültig ab 01.02.2018

1. Allgemeines

Sämtliche Verkäufe, Abpackungen und sonstige Leistungen einschließlich aller mit dem Besteller getätigten Folgegeschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich und einvernehmlich mit dem Besteller abweichende Vereinbarungen schriftlich geschlossen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uhlsport nicht, auch wenn sie von uhlsport nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden oder die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht oder nur nach schriftlicher Anerkennung gelten sollen oder die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgeführt wird.

Die Bedingungen von uhlsport gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallen gelassen, wenn nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Angebotsunterlagen ein schriftlicher, die anzuerkennende Bedingungen nach Art und Umfang genau bezeichneter Widerspruch bei uhlsport eingeht.

Werden Angebotsunterlagen nicht zugesandt, so beginnt die 10-Tages-Frist mit Zugang der Auftragsbestätigung.

2. Angebote, Vertragsschluss, Schadensersatz

Die Angebote von uhlsport sind freibleibend; der Besteller ist an sein Angebot gebunden. Angebote des Bestellers kann uhlsport innerhalb von 5 Wochen annehmen.

Etwaige funktionelle und technische Änderungen oder Abweichungen der in den Werbemitteln von uhlsport wiedergegebenen Modelle und technischen Angaben, wie handelsübliche Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird oder der Änderung zwingende betriebliche Erfordernisse, Materialeigenarten oder Gründe der Modellpolitik zugrunde liegen. Die dem Angebot zugrunde gelegten Muster geben nur einen ungefähren Anhaltspunkt.

Aus Irrtümern, Schreibfehlern, Abweichungen vom Katalog und den Abbildungen und von vorgelegten Mustern kann der Besteller keine Erfüllungsansprüche herleiten. Rechenfehler berechtigen zur Vertragsanpassung.

Der Vertrag kommt zustande mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Lieferung.

Der Besteller ist im Fall der unberechtigten Erfüllungsverweigerung oder Lossagung vom Vertrag verpflichtet, uhlsport als pauschalierten Schadensersatz 20 % der Auftragssumme (zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer) zu vergüten, sofern er nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Weist uhlsport einen höheren Schaden nach, kann uhlsport diesen ersetzt verlangen.

3. Lieferzeit und Lieferbedingungen

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. Im Zweifel gelten Liefertermine oder -fristen als unverbindlich.

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, werden Liefertermine und -fristen ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Wochen verlängert. Gleiches gilt, wenn diese Umstände bei einem Vorlieferanten von uhlsport eintreten. Hat uhlsport den Besteller unverzüglich vom Grund der Behinderung in Kenntnis gesetzt, sobald zu übersehen war, dass die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann und hat die Behinderung länger als 6 Wochen gedauert, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüche als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag tritt nicht ein, wenn der Besteller während der Nachlieferungsfrist uhlsport mitteilt, dass er auf Erfüllung des Vertrages bestehe.

Will der Besteller Schadensersatz statt Leistung beanspruchen, so muss er uhlsport eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Bestellers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt anstelle des vorgenannten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Bestellers uhlsport innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klärung aller für die Durchführung des Auftrages erforderlicher Fragen mit dem Besteller sowie nach dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung oder Vorauszahlung zu laufen. Im Falle nachträglicher Vertragsergänzungen bzw. Änderungen, welche Lieferumfang oder –menge, Modalitäten der Lieferung oder den Leistungsgegenstand erheblich beeinflussen, beginnen Lieferfristen oder -termine neu zu laufen.

4. Liefertermine

Liefertermine und -fristen sind mit Absendung des Liefergegenstandes eingehalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

Zu Teillieferungen ist uhlsport berechtigt.

Die Einhaltung der Lieferpflichten von uhlsport setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

Dies gilt bei ständiger Geschäftsbeziehung auch für Verpflichtungen aus anderen gleichartigen Verträgen. Schadensersatz statt der Leistung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Besteller berechtigt, neben der Lieferung Verzugsschaden geltend zu machen, ist dieser auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von uhlsport und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt. In beiden Fällen ist der Schadensersatz stets auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.

5. Erfüllungsort, Gefahrtragung, Versand, Fracht- und Verpackungskosten

Falls keine anderslautenden Vereinbarungen in Schriftform getroffen wurden, ist Erfüllungsort aller vertraglicher Pflichten das Auslieferungslager von uhlsport in Balingen-Engstlatt. Wird die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson oder mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Versendungen der Ware innerhalb des gleichen Ortes und für den Fall, dass uhlsport die Ware durch eigenes Personal und/oder mit eigenen Fahrzeugen transportiert.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die uhlsport nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Die Auswahl der Versandart erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch uhlsport ohne Haftung für die billigste und schnellste Verfrachtung. Transportschäden sind vom Besteller unmittelbar bei Erhalt der Sendung gegenüber dem Frachtführer unverzüglich geltend zu machen.

Im Übrigen gilt für jede Lieferung:

  • Ab 500,00 EUR (EUR) EK-Warenwert ist Fracht und Verpackung frei;
  • Bis 50,00 EUR (EUR) EK-Warenwert wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 EUR (EUR) erhoben.
  • Bei Nachnahmelieferungen wird eine Nachnahmegebühr von 5,00 EUR (EUR) pro Auftrag erhoben.

Die Ware wird von uhlsport unversichert versandt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich der Abschluss einer Versicherung auf Kosten des Bestellers vereinbart worden ist.

6. Abrufaufträge

Der Besteller hat die Abrufaufträge innerhalb der gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen abzunehmen. Kommt der Besteller länger als einen Monat mit dem Abruf der Bestellung in Verzug, ist uhlsport berechtigt, dem Besteller die Restmenge anzuliefern.

7. Preise und Zahlung

Die Rechnungen sind – soweit Abweichendes nicht schriftlich vereinbart ist – sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Teillieferungen bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten.

Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortrag der Gutschrift der Banken von uhlsport als Tag der Abfertigung der Zahlung.

Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist uhlsport zu keinen weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers und bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers kann uhlsport nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sonstige Abzüge (z. B. Porti) sind unzulässig.

8. Mängelrügen/Gewährleistung

Der Besteller verliert bei offensichtlichen Mängeln und Beanstandungen seine Gewährleistungsansprüche, wenn er uhlsport über den Mangel und die Beanstandungen nicht binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich Mitteilung macht.

Geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausstattung und des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass uhlsport eine mustergetreue Lieferung schriftlich zugesichert hat.

Bei berechtigten Mängelrügen hat uhlsport das Recht auf Nachbesserung und/oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Tagen nach Rückempfang der beanstandeten Ware. In diesem Falle trägt uhlsport die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Besteller nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf der vorgenannten 12-Tages-Frist kann der Besteller nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Versteckte Mängel hat der Besteller unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber uhlsport zu rügen. Der Besteller kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uhlsport oder einem seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder mit einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung von uhlsport oder seiner Erfüllungsgehilfen eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbunden war.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle von uhlsport gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uhlsport aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln Eigentum von uhlsport. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Bestellers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uhlsport das Miteigentum an der dadurch entstehenden Sache zu; und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung.

Der Besteller ist nur zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt:

  • Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und nur sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.
  • Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an uhlsport ab.
  • Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat uhlsport hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, so steht uhlsport die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.
  • Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat uhlsport hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, so steht uhlsport die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.
  • Hat der Besteller die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Besteller die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uhlsport ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware uhlsport weiter. Der Besteller verpflichtet sich, dem Factor die Abtretung offen zu legen, wenn er mit der Begleichung seiner Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. uhlsport nimmt diese Abtretung an.

Der Besteller ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug und bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers. In diesem Falle wird uhlsport hiermit vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Besteller die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er uhlsport auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, der Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der für uhlsport bestehenden Sicherheit die offenen Forderungen um mehr als 10 %, so ist uhlsport auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Von Pfändungen ist uhlsport unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

Nimmt uhlsport in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uhlsport dies ausdrücklich erklärt. uhlsport kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uhlsport unentgeltlich.

Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt uhlsport hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus dem Schaden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in der Höhe des Fakturenwertes der Ware ab; uhlsport nimmt die Abtretung an.

10. Zusatzbedingungen für den Verkauf von uhlsport-Produkten im Internet

Soweit der Besteller Produkte von uhlsport im Internet verkauft erkennt er die im Anschluss an diese Liefer- und Verkaufs AGB dargestellten „Zusatzbedingungen für den Verkauf von uhlsport Produkten im Internet“ an und wird diese Zusatzbedingungen beachten.
Soweit der Besteller Waren von uhlsport im Internet vertreibt, wird er uhlsport unter Bekanntgabe der von ihm verwendeten Internetadresse, unter der der Verkauf der uhlsport-Waren vom Besteller vorgenommen wird, anzeigen.

11. Gerichtsstandsvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach Wahl von uhlsport entweder das Amtsgericht Balingen oder das Landgericht Hechingen örtlich und sachlich zuständig, wenn der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
uhlsport ist auch berechtigt, den Besteller an einem anderen, örtlich und sachlich zuständigen Gericht zu verklagen.

12. Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne oder Teile der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Betstimmungen oder deren anderer Teile oder die des Vertrages nicht berührt.

 

Zusatzbedingung für den Verkauf von uhlsport-Produkten im Internet

Gültig ab 01.02.2018

1. Darstellung der uhlsport-Produkte im Internet-Shop des Bestellers

Im Internet-Shop des Bestellers werden sämtliche uhlsport-Marken und sämtliche uhlsport Produkte in einer der Markenbekanntheit und der Markenreputation der uhlsport-Produkte entsprechenden Art und Weise präsentiert, wobei durch den Besteller der hochwertigen öffentlichen Markenwahrnehmung der uhlsport-Produkte Rechnung zu tragen ist.

Die Navigation im Internet-Shop des Bestellers gewährleistet eine einfache Suche nach uhlsport-Produkten, dies mind. durch die Suchkategorien „Marke“ und „Produktkategorie“. Bei der Anzeige der Suchergebnisse im Internet-Shop des Bestellers sollen uhlsport-Produkte deutlich angezeigt werden.

Der Besteller hat die Möglichkeit, die in seinem Internet-Shop eingestellten Informationen über uhlsport-Produkte basierend auf Text- und Designvorlagen von uhlsport zu erstellen. Die Text- und Designvorlagen können bei uhlsport kostenfrei in Dateiform angefordert werden.

Bei Verwendung dieser von uhlsport zur Verfügung gestellten Dateien ist es dem Besteller erlaubt, diese im Rahmen eines einfachen nicht ausschließlichen Nutzungsrechtes zur Gestaltung seiner Internetseite zu verwenden, soweit die Gestaltung dem Verkauf der uhlsport-Produkte dient.

Es ist darauf zu achten, dass vom Besteller die uhlsport-Produkte klar von Konkurrenzprodukten und geringwertigeren Produkten abgegrenzt dargestellt werden.

Verwendet der Besteller im Rahmen des Verkaufs der uhlsport-Produkte Text- und/oder Bildmaterial, welches nicht von uhlsport zur Verfügung gestellt worden ist, stellt der Besteller uhlsport von Ansprüchen Dritter frei, welche aus der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten Dritter resultieren.

Der Besteller gewährleistet, dass sämtliche uhlsport-Marken in korrekter Form und Farbe dargestellt werden und eine Darstellung von uhlsport- Marken nicht im Zusammenhang mit Fremdprodukten erfolgt.

2. Einhaltung der Informationspflichten, Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Internet-Shops

Der Besteller gewährleistet, dass die Internetseite, auf der er uhlsport- Produkte vertreibt, den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Informationspflichten des TMG entspricht und auch die gesetzlichen Regelungen des Fernabsatzes erfüllt.

Der Besteller gewährleistet weiterhin, dass die Leistungsfähigkeit des von ihm verwendeten Online-Shops, über den/die er uhlsport-Produkte vertreibt, dem aktuellen Stand der Technik entspricht, insbesondere im Hinblick auf die Geschwindigkeit des Seitenaufbaus unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Browserversionen auf Basis einer ISDN-Verbindung.

Dieser technische Standard ist entsprechend dem aktuellen Stand der Technik jeweils anzupassen.

Der Besteller gewährleistet darüber hinaus, dass der Online-Shop, über den er uhlsport-Produkte vertreibt, eine Ver-fügbarkeit von 98%, gerechnet auf Grundlage 24 Std./7Tage erfüllt.

Der Besteller gewährleistet gem. dem jeweils aktuellen Stand der Technik die Sicherheit und Integrität sämtlicher technischer Daten und insbesondere der ihm zur Verfügung gestellten Kundendaten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von uhlsport-Produkten erhoben worden sind.

3. Kundenservice

Der Besteller wird eine qualifizierte Kundenberatung per Telefon und E-Mail während der üblichen Einzelhandels-Geschäftszeiten gewährleisten, so dass Endverbraucher kompetent über uhlsport-Produkte beraten werden können.

Darüber hinaus bietet der Besteller innerhalb seines Online-Shops seinen Kunden die Möglichkeit, Bestellungen von uhlsport-Produkten nachzuverfolgen, was insbesondere die Informationen über Kaufvertragsnummer, Lieferzeit und Lieferstatus beinhaltet.

4. Schutzrechte

Der Besteller erkennt ausdrücklich an, dass die uhlsport GmbH alleinige und ausschließliche Rechteinhaberin sämtlicher gewerblicher Schutzrechte einschließlich aller Marken, Namen, Urheberrechte, der eingetragenen und nicht eingetragenen Designs- und Geschmacksmuster der uhl-sport GmbH ist. Durch seine Handelstätigkeit erlangt der Besteller keinerlei Rechte an den oben genannten Schutzrechten der uhlsport GmbH.

Der Besteller erhält jedoch das Recht, oben genannte Schutzrechte ausschließlich für den Vertrieb von uhlsport-Produkten über seinen Online-Shop bis auf entgegenste-hende Weisung der uhlsport GmbH zu nutzen.

Der Besteller verpflichtet sich, keinerlei Schutzrechte (insbesondere Marken, Zeichen, Designs und Muster) für andere Produkte zu verwenden, die mit den genannten Schutzrechten der uhlsport GmbH identisch oder ähnlich sind.

Dem Besteller ist es insbesondere nicht gestattet, gewerbliche Schutzrechte der uhlsport GmbH als Teil seines eigenen (Firmen-) Namens oder innerhalb von anderweitigen Angeboten, d. h. solchen, die nicht uhlsport-Produkte betreffen, zu verwenden.

5. Allgemeine Bestimmungen

Der Besteller verpflichtet sich, beim Vertrieb von uhlsport-Produkten über das Internet sämtliche gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die Informationspflichten nach dem TMG, die Bestimmungen zum Fernabsatz und das UWG.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und uhlsport unterliegt Deutschem Recht, wobei das Übereinkommen der UN über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausgeschlossen ist.

Für alle Streitigkeiten aus diesen Vereinbarungen ist nach Wahl von uhlsport entweder das Amtsgericht Balingen oder das Landgericht Hechingen örtlich und sachlich zuständig, wenn der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Uhlsport ist aber auch berechtigt, den Besteller an einem anderen, örtlich und sachlich zuständigen Gericht zu verklagen.